Was darf ins Handgepäck, was nicht?
Um die Sicherheit an Bord des Flugzeugs zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren einige Gesetze erlassen und Richtlinien aufgestellt. Sie regeln, welche Gegenstände mit ins Flugzeug darf bzw. in der Flugzeugkabine verboten sind.
Neben der EU-Richtlinie, die die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck regelt, gibt es noch eine ganze Liste von Dingen, die unter keinen Umständen ins Handgepäck dürfen.
Foto: Freepik
Inhalt des Artikels
Wenn man nicht nur mit Handgepäck fliegt, packt man Dinge, die nicht unbedingt im Flugzeug gebraucht werden, besser ins eingecheckte Gepäck. Nicht immer sind die Richtlinien deutlich und die Auslegung kann je nach Land bzw. Mitarbeiter unterschiedlich ausfallen.
Auch wenn Nagelscheren bis 6 cm im Prinzip im Handgepäck erlaubt sind, kommt es doch gelegentlich zu Diskussionen und dadurch zu Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle. Wenn man Pech hat, wird das gute Stück gleich einkassiert und vernichtet.
Was beim Fliegen im Handgepäck erlaubt ist -
eine schnelle Übersicht

Flüssigkeiten, wie Wasser, Erfrischungsgetränke, Saft, Suppen und Sirup
max. 100 ml Behälter *

Cremes, Gels, Shampoos, Duschgels, Lotionen und Öle
max. 100 ml Behälter *

Kosmetikartikel, wie Mascara, Parfum, flüssiges Make-up, flüssiger Lippenstift und Zahnpasta
max. 100 ml Behälter *

Sprays und Schäume, wie Rasierschaum, Haarspray, Deodorant, Haarschaum
max. 100 ml Behälter *

Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen und andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Brotaufstrich, Joghurt)
max. 100 ml Behälter *

Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmal-Rasierer, Taschenmesser mit max. 6 cm Klingenlänge
In Deutschland ist es theoretisch erlaubt, aber in anderen Ländern sind abweichende Regelungen möglich. Einmal-Rasierer sind kein Problem, aber Messer und Scheren besser nicht im Handgepäck mitnehmen.

Gas und Gasbehälter, Benzinfeuerzeuge, Farbsprühdosen
Nicht erlaubt
* Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel von max. 1 Liter Inhalt untergebracht sein.
Was immer ins Handgepäck gehört
Einige Gegenstände müssen immer im Handgepäck transportiert werden, eine Mitnahme im Aufgabegepäck ist nicht erlaubt. Dazu gehören die Lithium-Ionen-Akkus in Handys und Laptops, sowie auch E-Zigaretten.
Auch Wertgegenstände, wichtige Medikamente, Geld, Schlüssel, Pass und natürlich das Flug-Ticket sollten immer im Handgepäck-Koffer transportiert werden.
Leider kommt es manchmal vor, dass das aufgegebene Gepäck später oder gar nicht ankommt. Falls man dann den Hausschlüssel im Koffer hat, steht man nicht nur ohne Kleidung da, sondern auch noch vor verschlossener Tür.
Da bei Gepäckverlust nur ein Maximalbetrag von ca. 1300 Euro erstattet wird, sollten auch teurer Schmuck, die Kameraausrüstung und andere Wertgegenstände nicht in den Koffer, sondern ins Handgepäck.
Bei längeren Flügen, vor allem wenn man umsteigen muss, sind auch ein extra T-Shirt und Unterwäsche oft sehr praktisch. Falls der Anschlussflug Verspätung hat, kann sich ein Stop-over manchmal stundenlang hinziehen. Ein frisches T-Shirt im Handgepäck ist dann sehr angenehm.
Bei vielen Fluggesellschaften sind neben dem einen Stück Handgepäck noch zusätzliche persönliche Gegenstände in der Kabine des Flugzeugs erlaubt. Die Billigflieger sind da oft eine Ausnahme und erlauben keine extra Hand- oder Laptoptaschen. Kontrollieren Sie also unbedingt noch einmal die Bestimmungen fürs Handgepäck auf der Website der Airline mit der Sie fliegen. Die direkten Links auf die richtige Website finden Sie ganz einfach in unserer Übersichts-Tabelle.
Verboten im Handgepäck
- Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen
- Nachbildungen und Imitationen von Waffen (auch Spielzeugwaffen für Kinder)
- Munition
- Messer und scharfe Gegenstände (auch Taschenmesser, Nagelscheren, spitze Nagelfeilen, Stricknadeln, falls länger als 6 cm)
- Rasierklingen (in Kunststoff integrierte Klingen sind erlaubt)
- Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können, wie z.B. Ski- und Wanderstöcke oder Schlittschuhe
- neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände, wie z.B. Elektroschocker
- Gegenstände, die als Schlagwaffe gebraucht werden können, wie z.B. Baseballschläger, Golfschläger oder Skateboards
- explosive und entflammbare Stoffe
- chemische und toxische Stoffe
- Feuerwerkskörper
- Betäubungs- und Abwehrspray, wie z.B. Pfefferspray
- Flüssigkeiten, Pasten, Gels und Aerosole, nur wenn die Menge und Verpackung der EU-Richtlinie entspricht.
Erlaubt im Handgepäck
- Babynahrung und -wasser, wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahren ist.
- Feuchttücher
- Nahrung in fester Form (Evtl. dürfen Lebensmittel jedoch nicht in ein Land eingeführt werden)
- Medikamente (näheres dazu bei den allgemeinen Bestimmungen)
- Medizinisch notwendige Geräte, wie z.B. ein Luftkompressor / Beatmungsgerät
- Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer, Taschenmesser mit max. 6 cm Klingenlänge (Ausnahme USA - Flüge). Eine Garantie gibt es hierfür leider nicht und schon manches Taschenmesser wurde vom Flughafenpersonal einkassiert.
- ein wieder auffüllbares Gasfeuerzeug (kein Einweg- und kein Benzinfeuerzeug) und / oder eine Schachtel Streichhölzer (keine Überall-Streichhölzer), wenn dieses am Körper getragen wird.
- E-Zigaretten
- technische Geräte, wie Laptop, Handy und MP3-Player (Regelung aber abhängig vom Abflugort, deshalb vorher informieren)
- Duty-Free Ware, die am Tag des Fluges nach der Bordkartenkontrolle bzw. im Flugzeug gekauft wurde, wenn sie sich in einem durchsichtigen, vom Personal versiegelten Beutel befinden. Ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort muss enthalten sein. Der Beutel muss bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
















