Gepäckverlust beim Fliegen

Bei Flugreisen kommt es leider recht häufig vor: man steht am Gepäckband und der eigene Koffer kommt einfach nicht. Wenn man sich die enorme Logistik dahinter vorstellt, in Frankfurt werden z.B. bis zu 100.000 Gepäckstücke pro Tag befördert, kann man sich schon vorstellen, dass da auch mal was schief läuft. Ärgerlich ist es natürlich trotzdem, auch wenn in 95% der Fälle der Koffer innerhalb einiger Tage wieder auftaucht.

 

 

Vorbeugung

  • Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Schlüssel und natürlich Dokumente gehören ins Handgepäck, nicht in den Koffer.
  • Kontrollabschnitt fürs Gepäck beim Check-in kontrollieren, ob auch der richtige Zielflughafen angegeben ist.
  • Koffer auffällig kennzeichnen z.B. mit einem Aufkleber, um Verwechslungen auf dem Gepäckband zu vermeiden. Oder einen auffälligen Koffer wählen, schöne Beispiele gibt es in unserem Blog.
  • Kofferanhänger anbringen mit vollständiger Heimatadresse und auch dem Zielort, am besten mit Adresse. Zur Sicherheit kann ein Zettel mit der Adresse auch noch in den Koffer gelegt werden, falls der Anhänger abgerissen wird.

 

Koffer weg oder beschädigt

Falls es doch passiert und der Koffer taucht nicht auf oder er ist beschädigt, am Besten sofort reklamieren. Es besteht zwar eine Reklamationsfrist von einigen Tagen, aber wenn man den Flughafen verlassen hat, liegt die Beweislast beim Passagier. Er muss dann nachweisen, dass der Koffer beim Flug verloren ging bzw. beschädigt wurde.

Also besser unverzüglich zur Gepäckermittlungsstelle der entsprechenden Fluglinie. Dort wird dann eine offizielle Meldung erstellt und man erhält eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer, die man unbedingt aufbewahren sollte.

Wird der Koffer gefunden, wird er selbstverständlich kostenlos an die Haustür bzw. ins Hotel geliefert.

 

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Erstattung notwendiger Ausgaben

Wenn Sie ohne Koffer und somit ohne Zahnbürste und Unterwäsche an ihrem Reiseziel ankommen, werden die notwendigsten Anschaffungen im Allgemeinen von den Fluggesellschaften erstattet. Leider ist dies nicht einheitlich und verbindlich geregelt. Man sollte deshalb sofort bei der Reklamation in der Gepäckermittlungsstelle angeben, dass man keine Toilettenartikel und Kleidung zur Verfügung hat.
Bei manchen Fluglinien erhält man für solche Fälle ein "Notfallpaket" oder man kann für einen gewissen Betrag die wichtigsten Dinge einkaufen.

 

Schadensersatz Fluggepäck

Wenn das Gepäck nicht mehr auftaucht, hat man Recht auf Schadensersatz. Die Entschädigung für Gepäckverlust bzw. die Beschädigung des Gepäcks wird durch das Montrealer Übereinkommen geregelt. Dieses sieht eine pauschale Vergütung von maximal 1131 Sonderziehungsrechten vor, was im Moment einem Gegenwert von ca. 1300,- Euro bedeutet. Dies ist aber die Haftungshöchstgrenze, die tatsächliche Entschädigung kann auch darunter liegen.

Der tatsächliche Schadensersatz wird auf Basis eines Fragebogens festgestellt, den der Geschädigte ausfüllen muss. Man erhält diesen normalerweise nach ca. 5 Tagen, falls der Koffer bis dahin noch nicht gefunden wurde. In diesem Fragebogen muss der genaue Inhalt des Koffers mit Angabe des Alters und des Neupreises der Gegenstände angegeben werden.

Einige Fluglinien machen des den geschädigten Passagieren besonders schwer und verlangen Beweise für den Inhalt des Koffers bzw. den entsprechenden Wert. Sehr hilfreich ist es dann, wenn man noch die entsprechenden Kassenbons besitzt und somit den Wert nachweisen kann. Auch Fotos vom Kofferinhalt können dafür genutzt werden.

 

Für das Handgepäck oder andere Sachen, die man bei sich trägt, gilt diese Regelung übrigens nicht. Für das Handgepäck ist man selbst verantwortlich. Nur wenn die Fluglinie bzw. deren Personal für eine Beschädigung verantwortlich ist, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

 

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