Ziemlich genau ein Jahr ist es her, da ging es durch die Presse: „Handy und Laptop im Aufgabegepäck verboten“. Meine Überraschung war entsprechend groß, als es Anfang des Monats hieß: „Alle elektronischen Geräte, die größer als ein Handy sind, dürfen nicht in die Flugzeugkabine, sondern müssen ins Aufgabegepäck“.

Widersprüchlicher können Meldungen wohl nicht sein. Wohin jetzt mit dem Laptop, wenn man mit dem Flugzeug unterwegs ist?

laptop grafik

Dass der Transport der Geräte im Handgepäck sicherer ist, darüber sind sich die Experten eigentlich einig. Das Problem sind die Lithium-Akkus, die gerne mal sehr heiß werden und einen Brand verursachen können. Im Gepäckraum, ohne Aufsicht, kann der Schaden viel größer und gefährlicher sein, als in der Kabine.

 

Warum dann dieses neue Verbot?

Dass jetzt der Transport im Handgepäck teilweise verboten wurde, hat eigentlich gar nichts mit der Technik des Gerätes zu tun. Die Gefahr besteht, dass Bomben in den Geräten an Bord geschmuggelt werden könnten. Scheinbar gibt es einen Verdacht, dass dies möglich wäre und von den Sicherheitsscanner nicht entdeckt werden könnte.

Da dies aber nur ein Verdacht ist und dieser scheinbar auch nur auf bestimmten Flügen eine Rolle bestimmt, gibt es jetzt noch mehr Unterschiede bei den Regelungen beim Fliegen.

 

Eins vorneweg, bei den allermeisten Flügen ist das Handgepäck immer noch die erste Wahl für das Laptop oder das Tablet. Ausnahmen gibt es nur bei Flügen in die USA und nach Großbritannien, wenn diese aus bestimmten Ländern starten.

 

Die neuen Regeln (soweit bekannt)

Unter die Regel fallen elektronische Geräte größer als ein Handy bzw. Smartphone. Das wären z.B.:

  • Laptops
  • Tablets
  • Kameras
  • E-Reader
  • Tragbare DVD-Spieler

 

Das Verbot gilt für Flüge in die USA von folgenden Flughäfen:

  • Queen Alia International in Amman, Jordanien
  • Cairo International Airport in Kairo, Ägypten
  • Ataturk Airport in Istanbul, Türkei
  • King Abdulaziz International in Jeddah, Saudi Arabien
  • King Khalid International in Riyadh, Saudi Arabien
  • Kuwait International Airport
  • Mohammed V International in Casablanca, Marokko
  • Hamad International in Doha, Katar
  • Dubai International in den Arabischen Emiraten
  • Abu Dhabi International in den Arabischen Emiraten

 

Für Reisende nach Großbritannien, die aus den folgenden Ländern abfliegen, gilt das Verbot ebenfalls:

  • Türkei
  • Libanon
  • Jordanien
  • Ägypten
  • Tunesien
  • Saudi Arabien

 

Alle anderen Flüge sind von diesen neuen Regeln nicht betroffen. Für Flüge von und nach Deutschland gelten diese neue Regeln nicht. Die genannten Geräte dürfen hier weiterhin mit ins Handgepäck an Bord des Flugzeuges.

 

 

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