Flüssigkeiten im Handgepäck
Bei einer Flugreise ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck nur eingeschränkt möglich. Dabei werden auch Cremes, Gels oder ähnliches den Flüssigkeiten zugerechnet.
Um Flüssigkeiten im Handgepäck ohne Probleme durch die Sicherheitskontrolle und damit in die Kabine des Flugzeugs mitnehmen zu können, müssen Sie einige Regeln einhalten. Sowohl bei der Menge als auch bei der Art und Weise wie man Flüssigkeiten im Handgepäck unterbringt müssen einige Regeln eingehalten werden.
Flüssigkeiten im Handgepäck, Foto: Freepik
Inhalt des Artikels
EU-Richtlinie für Handgepäck
Die Flüssigkeiten-Bestimmung für Flugreisen in der Europäischen Union ist in der EU-Handgepäckrichtlinie festgelegt. Sie dient zur Sicherheit und soll verhindern, dass Flüssigkeits-Sprengstoff in die Flugzeugkabine gelangt.
Für alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union, Großbritannien und der Schweiz abgehen, gilt die EU-Richtlinie für Handgepäck. Diese Regelung wird jedoch auch außerhalb der EU in fast allen Ländern der Welt gehandhabt.
Dank moderner Scanner bei der Sicherheitskontrolle wurde die Regel an manchen Flughäfen zeitweilig zwar ausgesetzt, ab dem 1. September 2024 jedoch wieder eingeführt. Aktuell (August 2025) ist wiederum eine Lockerung der Flüssigkeitsregelung im Gespräch.
Regeln bzgl. Flüssigkeiten im Handgepäck
Laut einer Meldung Anfang August 2025 soll die EU-Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen gelockert bzw. aufgehoben werden. Neue Scanner können Flüssig-Sprengstoffe zuverlässig erkennen, was die Beschränkungen von Flüssigkeiten unnötig machen soll.
Bisher sind jedoch nur wenige Flughäfen mit diesen Scannern ausgestattet, sodass die EU-Handgepäcksrichtlinie für Flüssigkeiten noch immer gültig ist. Wann und an welchen Flughäfen es keine Beschränkungen für Flüssigkeiten mehr geben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Bis dahin sollte man sich besser an nachfolgende Regelungen halten.
In Kurzform:
- Alle Flüssigkeiten, Cremes, Gels usw. in Behältern mit Volumen von max. 100 ml
- Alle Behälter zusammen in einen Plastikbeutel mit Volumen von max. 1 Liter
- Nur 1 Beutel erlaubt
- Plastikbeutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein
Demnach dürfen Flüssigkeiten oder Gegenstände mit vergleichbarer Konsistenz, wie Cremes und Gels, nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden.
Alle Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig, außerdem muss er verschlossen sein. Bei der Sicherheitskontrolle muss dieser Beutel meist separat vorgezeigt werden.
Unter diese Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck fallen auch Cremes, Deodorants, Zahnpasta, Parfüm und Mascara. Es ist wichtig, dass jeder Behälter nur maximal 100 ml beinhalten kann. Das heißt, nur kleine Flaschen und Tuben sind erlaubt. Also eine größere Tube zum Beispiel, die nur halb voll ist, ist nicht erlaubt.
Die maximale Anzahl der Fläschchen, Tuben usw. ist nicht begrenzt, jedoch müssen alle in den einen Beutel passen.
Der Beutel muss mit einem fest integrierten Zipper oder einer Druckverschluss-Leiste zu schließen sein, ein extra Clip oder Gummi ist nicht erlaubt. Ein normaler Gefrierbeutel, der mit einem solchen Verschluss ausgerüstet ist, ist erlaubt.
Tipp: Wer auf eine Flasche mit Trinkwasser beim Fliegen nicht verzichten möchte, sollte eine leere Flasche mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Im Warteraum vor dem Einstieg kann man diese am Waschbecken bzw. an einem Trinkbrunnen ganz einfach mit Wasser auffüllen und anschließend problemlos mit ins Flugzeug nehmen.
Mitnahme von Make-up, Schminke & Co
Kosmetikartikel, wie Make-up, Lippenstift oder Lidschatten, dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgenommen werden. Jedoch muss man sich bei vielen Produkten mengenmäßig einschränken, da sie in die Kategorie Flüssigkeit fallen. Denn auch Gels und cremeartige Substanzen werden zu dieser Kategorie gerechnet.
Somit fallen Make-up, Mascara und Nagellack unter die Mengenbeschränkung, die Größe der einzelnen Fläschchen und Tuben ist auf jeweils 100 ml beschränkt. Alles zusammen muss zusätzlich in den durchsichtigen Plastikbeutel von maximal einem Liter passen.
Von der Mengen-Einschränkung ausgenommen sind feste und puderartige Kosmetikartikel. Also Puder und Lidschatten in fester Form darf auch in größeren Mengen im Handgepäck untergebracht werden. Auch Lippenstifte in fester Form sind normalerweise kein Problem.
Jedoch soll es auch Flughäfen bzw. Sicherheitspersonal geben, die selbst Lippenstift als creme-artig einstufen und somit eine Unterbringung im Plastikbeutel verlangen. Leider gibt es keine Standard-Regelung, die auf allen Flughäfen gültig ist. Die Einstufung, was fest und was flüssig bzw. creme-artig ist, wird deshalb nicht zu 100 % einheitlich gehandhabt. Wer sicher gehen möchte, sollte größere Mengen Beauty-Produkte besser im Aufgabegepäck verstauen, wo es keine Beschränkung von Flüssigkeiten gibt.
Medikamente und Babynahrung im Handgepäck
Ausgenommen von der Beschränkung von Flüssigkeiten im Handgepäck sind Medikamente, Babynahrung oder auch Spezialnahrung, die während der Reise im Flugzeug benötigt werden.
Auch wenn diese flüssig oder gelartig sind, müssen sie nicht in einen transparenten Beutel eingepackt werden. Hier gelten auch keine Mengenbeschränkungen, sodass Sie ausreichend Wasser, Tee und Babynahrung für ihr Baby mitnehmen können. Denken Sie auch daran, dass ein Flugzeug auch mal einige Stunden Verspätung haben kann. Also besser eine zusätzliche Portion für das Kind einpacken.
Getränke und Nahrung für das Baby, sowie Medikamente, die im Handgepäck mit an Bord genommen werden, müssen zwar nicht in aparte Beutel verpackt werden, aber trotzdem bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Da das Sicherheitspersonal im Zweifelsfall einen Nachweis für die Notwendigkeit verlangen kann, sollten vor allem Medikamente mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe beschriftet sein. Dies wird meist standardmäßig in der Apotheke, durch einen Aufkleber, vorgenommen. Eine persönliche Bescheinigung des Arztes für benötigte Medikamente und Spritzen, zum Beispiel für Diabetiker, ist sehr ratsam. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist ein spezielles Formular notwendig, das vom Arzt ausgefüllt werden muss.
Duty Free Einkäufe im Handgepäck
Getränke, die in Duty-Free-Shops nach der Bordkartenkontrolle gekauft wurden, sind von der Flüssigkeiten-Regelung ausgenommen. Das heißt, man muss sich weder an die 1 Liter Regel halten, noch muss man sich auf 100 ml Fläschchen beschränken, um die Einkäufe als Handgepäck mit ins Flugzeug zu nehmen.
Die Getränke müssen sich aber in einer durchsichtigen, vom Personal versiegelten, Tasche befinden. Ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort muss enthalten sein. Die Tüte muss bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Vorsicht, bei einigen Fluggesellschaften werden diese Einkäufe zum regulären Handgepäck gezählt, d.h. sie müssen im einzigen erlaubten Stück Handgepäck verstaut werden und auch das erlaubte Gewicht darf nicht überschritten werden.
Flüssigkeiten im Flugzeug generell
Für den Koffer, der aufgegeben wird, gibt es keine Einschränkungen für die Menge an Flüssigkeiten. Ins Aufgabegepäck darf man größere Behälter mit Flüssigkeiten, Cremes und Lotionen einpacken und ist auch bei der Menge nicht beschränkt.
Eine Ausnahme gilt hier nur für Flüssigkeiten, die generell im Aufgabegepäck verboten sind, wie z.B. leicht entflammbare Flüssigkeiten oder Säuren.
Bei Alkohol gibt es im Prinzip keine Einschränkung, jedoch muss man sich selbstverständlich an die Zollbestimmungen halten.















