Zoll bei Flugreisen

Wenn man, mit einem Koffer voller Souvenirs, aus dem Urlaub zurück fliegt, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Nicht alles darf bedenkenlos eingeführt werden und auf einige Waren wird Zoll und Steuern erhoben.

Die größten Freiheiten hat man bei Reisen innerhalb der EU. Bei Waren für den persönlichen Bedarf gibt es kaum Einschränkungen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land, wie z.B. die Türkei oder die Schweiz, sind nur Waren unterhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen zoll- und steuerfrei.

 

Verboten bzw. Genehmigungs­pflichtig bei der Einfuhr

Nur wenige Waren sind generell verboten bzw. genehmigungspflichtig, wenn man sie nach Deutschland einführen möchte, egal woher man kommt. Dazu gehören:

  • Bargeld von 10.000 Euro und mehr muss immer angemeldet werden.
  • bestimmte Arznei- und Betäubungsmittel
  • Feuerwerkskörper
  • Waffen und Munition
  • Jugendgefährdende, sowie verfassungswidrige Schriften und Medien
  • Kulturgüter
  • Folterwerkzeuge
  • gefährliche Hunde
  • Konflikt- und Blutdiamanten
  • Tiere und Pflanzen, sowie Produkte daraus, die unter das Artenschutzabkommen fallen

 

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Rückkehr aus einem EU-Land

Für den persönlichen Bedarf darf man grundsätzlich Waren aus einem anderen EU-Land zoll- und steuerfrei einführen. Da der Begriff 'persönlicher Bedarf' ziemlich dehnbar ist, hat man für Genussmittel die verbrauchssteuerpflichtig sind, Richtmengen eingeführt. Diese Waren müssen übrigens persönlich mitgeführt werden und können nicht z.B. steuerfrei verschickt werden.
Steuerfrei sind:

Tabakwaren

  • 800 Stück Zigaretten
  • 400 Stück Zigarillos
  • 200 Stück Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak

Alkoholische Getränke

  • 10 Liter Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
  • 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier
  • Wein unterliegt keiner Mengenbeschränkung

Außerdem dürfen noch 10 kg Kaffee abgabenfrei eingeführt werden.

 

Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land

Auch, wenn man aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreist, müssen die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und mitgeführt werden. Die Mengen- und Wertgrenzen sind aber um einiges geringer. So dürfen folgende Mengen abgabenfrei eingeführt werden (bei Tabak und Alkohol muss der Einführer mindestens 17 Jahre alt sein):

Tabakwaren

  • 200 Stück Zigaretten oder
  • 100 Stück Zigarillos oder
  • 50 Stück Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak

Alkoholische Getränke

  • 1 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent) oder
  • 2 Liter Spirituosen (mit Alkoholgehalt von weniger als 22 Volumenprozent) und
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend) und
  • 16 Liter Bier

andere Waren

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 430,- Euro (bei Flugreisen)
  • bei Reisenden unter 15 Jahren nur bis zu einem Warenwert von 175,- Euro

 

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