Gemunkelt wird es schon lange. Es gibt Probleme bei Air Berlin, große Probleme.

Auch über eine mögliche Insolvenz, wurde schon vor einiger Zeit spekuliert – jetzt ist es Fakt. Gestern hat Air Berlin offiziell den Insolvenz-Antrag gestellt.

Was heißt das jetzt für die Kunden von Air Berlin und die Tochter Niki? Sind ihre Flugtickets noch gültig?

air berlin insolvenz

Momentan wird man von der Insolvenz Air Berlins nicht so viel merken. Die Bundesregierung hat Air Berlin einen Übergangskredit von 150 Millionen Euro für die nächsten 3 Monate gewährt. Damit kann der Flugbetrieb zumindest in nächster Zeit aufrecht erhalten werden.

 

Gültigkeit bestehender Flugtickets

Air Berlin gibt an, dass alle gebuchten Flugtickets ihre Gültigkeit behalten. Auch die Flugpläne wurden nicht geändert, sodass ihr Flug regulär stattfinden sollte. Das gilt zumindest für zeitnahe Flüge. Also für eine Flugreise in den nächsten Wochen sollten sich keine Probleme ergeben.

Was aber mit den Flügen passiert, die nach den 3 Monaten Kreditlaufzeit geplant sind, ist momentan nicht deutlich. Auch nicht, was passiert, wenn der gegebene Kredit vor Ende der Laufzeit aufgebraucht ist.

 

Neues Flugticket buchen bei Air Berlin?

Eine Flugbuchung ist weiterhin möglich. Bei kurzfristigen Buchungen für einen Flug in den nächsten Wochen ist dies auch sicher problemlos möglich.

Eine Flugreise mit Air Berlin zu buchen, die erst in 3 Monaten stattfindet, wäre nicht sehr sinnvoll. Da man momentan auch nicht abschätzen kann, ob der gegebene Kredit für die vollen 3 Monate ausreicht, ist von Flugbuchungen für Flüge ab Mitte / Ende Oktober eher abzuraten.

 

Haftung bei Flugausfall

Wenn es soweit kommt, dass Air Berlin keine Flüge mehr durchführt und gebuchte Flüge storniert werden müssen, gibt es nicht in jedem Fall einen Insolvenzschutz.

Wenn Sie ihr Flugticket selbst gebucht haben, wird bei Insolvenz keine Haftung übernommen. Das heißt, Sie bekommen den Ticketpreis nicht erstattet. Dies gilt für Buchungen, die direkt bei Air Berlin durchgeführt wurden. Aber evtl. auch bei Buchungen, die über eine Vermittlungsplattform online stattgefunden hat. Hier ist wichtig zu klären, wer Vertragspartner für die durchgeführte Buchung ist.

 

Ganz anders verhält es sich, wenn Sie das Flugticket über ein Reisebüro gebucht haben. In dem Fall ist das Reisebüro der Vertragspartner und haftet somit für den Flugausfall. Dies gilt auch bei der Buchung einer Pauschalreise inklusive Flug, in dem Fall ist der Reiseanbieter für die Ausstellung eines Ersatz-Tickets verantwortlich.

Falls Sie sich bei der Flugbuchung für eine Airline-Insolvenz-Versicherung entschlossen haben, sind Sie fein heraus. Dann wird der Ticketpreis sowieso zurück erstattet bzw. bekommen Sie ein Ersatz-Ticket ausgestellt.

 

Hinweis: Ich bin kein Jurist. Eine Haftung kann ich aus diesem Grund für die gemachten Aussagen nicht übernehmen.

 

 

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