Nach dem Tod des Firmengründers Thomas Wagner beim Absturz eines Kleinflugzeuges hat die Firma Unister Insolvenz angemeldet. Dies kann auch Auswirkungen auf Urlauber haben, denn Unister ist Betreiber mehrerer Urlaubsportale im Internet.

Neben reisen.de, urlaubstours.de und ab-in-den-urlaub.de gehört auch das Flugportal fluege.de dazu. Was bedeutet die Insolvenz der Firma für Urlauber, die auf einem der Reiseportale gebucht haben?

Urlaub

Bei den meisten Reiseportalen der Firma Unister handelt es sich um einen Reisevermittler und keinen Veranstalter, d. h. sie führt die Reisen nicht selbst durch, sondern verkauft diese im Prinzip nur. Etwa vergleichbar mit einem konventionellen Reisebüro, nur eben online. Eine Ausnahme ist das Portal Urlaubstours.de.

Bisher gibt die Firma Unister an, dass die Insolvenz keinerlei Auswirkungen für die Reisenden hat. Das vorläufige Insolvenzverfahren betrifft nur die Unister-Holding GmbH, nicht die operativen Gesellschaften, also die Reiseportale selbst.

 

Aber was passiert, wenn es doch noch zu Problemen bei den Buchungsportalen kommt?

Da es sich bei Unister hauptsächlich um einen Reisevermittler handelt, können im Allgemeinen nur Probleme für den Reisenden entstehen, wenn der Reisepreis noch nicht beim Veranstalter eingegangen ist. Also Sie haben ihre Reise bereits bezahlt, aber der Reisepreis wurde noch nicht an den oder die Reiseveranstalter weitergeleitet.

Sobald Sie nicht nur eine Reservierungsbestätigung, sondern eine Buchungsbestätigung des Veranstalters haben, sollte es keine Probleme mehr geben.

 flugzeug

 

Pauschalreisen

Durch die EU-Pauschalreiserichtlinie ist man bei der Buchung einer Pauschalreise, d. h. einer Kombination von Flug und Hotel, auch bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit geschützt. Vor der Bezahlung der Reise erhält der Urlauber einen Reise-Sicherungsschein und kann daher grundsätzlich davon ausgehen, dass die Reise durchgeführt wird. Dies gilt übrigens auch bei der Buchung eines Ferienhauses.

Der Sicherungsschein ist eine Art Versicherung und ist gültig bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz sowohl des Vermittlers als auch des Veranstalters.

 

Nur Flug

Wenn man nur das Flugticket kauft und sich selbst um eine Unterkunft kümmert, greift diese Reisesicherheit nicht. Das heißt, falls der Flug nicht durchgeführt wird, bleibt man ggf. auf seinen Kosten sitzen.

Aber da im Fall von Unister das Unternehmen nicht selbst die Flüge durchführt, ist dies nicht das Problem. Nur wenn Unister den reservierten Flug noch nicht fest gebucht hat, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Das heißt, sobald Sie eine Buchungsnummer der Fluglinie für ihren gebuchten Flug erhalten haben, sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Aber, wie gesagt, bisher ist das alles nur hypothetisch. Momentan gibt es scheinbar noch wenig Probleme für Urlauber, die über die Reiseportale von Unister gebucht haben. Neubuchungen würde ich persönlich aber momentan nicht über die Portale von Unister, wie z.B. Fluege.de durchführen.

 

 

Update 20.7.2016:

Leider musste auch die Unister-Tochter Urlaubstours heute Insolvenz anmelden. Bei Urlaubstours handelt es sich, im Gegensatz zu den anderen Portalen, um einen Veranstalter nicht nur einen Reisemittler.

Buchungen sind über Urlaubstours scheinbar ab sofort nicht mehr möglich. Bereits gebuchte Reisen seien jedoch laut Unister über eine Versicherung abgesichert und würden planmäßig durchgeführt.

 

 

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